So kommen Sie zur TÜV-Plakette:
Alles Wissenswerte zu Hauptuntersuchung (HU) und Abgasanalyse (AU).
- Die HU ist vorgeschrieben und somit verpflichtend
- Es exisitieren unterschiedliche Prüfintervalle
- Mängelklassen
Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren einer Hauptuntersuchung und einer Abgasuntersuchung unterzogen werden, danach ändert sich das Untersuchungsintervall auf einen zweijährigen Turnus.
Die Hauptuntersuchung (HU) stellt die „Verkehrssicherheit, Konformität und Umweltverträglichkeit“ des Fahrzeugs sicher.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU
Bis Ende 2009 wurden durchgeführte AUs durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen nachgewiesen. 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung eingestellt und ist nun Teil der Hauptuntersuchung (HU). Die übliche „TÜV“-Plakette ersetzt daher die sechseckige Plakette auf dem vorderen Nummernschild. Für AUs werden jedoch zusätzliche Zertifikate ausgestellt. Diese…
Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU. Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist…