Autor: Ingo Schröder

  • Sicher in den Urlaub

    Sicher in den Urlaub

    Es ist uns eine Herzensangelegenheit, dass sie Ihr Reiseziel sicher erreichen. Daher wiegen wir gegen eine kleine Spende zu Gunsten „Wir helfen Kinder e.V.“ Ihren Wohnwagen bzw. Ihr Reisemobil. Genießen Sie die Erholung im Urlaub und kommen Sie gesund zurück. Ihr Team der Kfz-Prüfstelle Monheim!

  • Entgelte in Euro inkl. MwSt

    Entgelte in Euro inkl. MwSt

    Die folgenden Entgelte gelten für die Betreuung durch die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation der TÜV SÜD Auto Partner GmbH. Außer der jeweils genannten Untersuchung umfassen sie auch die Reisekosten, die Prüfplakette sowie das Rechnungs- und Berichtswesen. (Gültig ab 01. Januar 2022)

  • Checkliste zur Vorbereitung

    Checkliste zur Vorbereitung

    Zur Vorbereitung zur Hauptuntersuchung wird vom TÜV Süd eine Checkliste bereitgestellt.Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/checklisten-kfz/checkliste-hu2.pdf

  • Untersuchungen von Kfz für die Personenbeförderung nach §§ 41, 42 BOKraft)

    § 41 Diese Untersuchung ist eine wiederkehrende Prüfung, d. h. bei jeder HU ist das Fahrzeug nach den Vorschriften der BO-Kraft zu prüfen. § 42 Vor der ersten Inbetriebnahme eines Taxis, Mietwagens oder Kraftomnibusses in einem Unternehmen hat der Unternehmer eine außerordentliche Hauptuntersuchung des Fahrzeugs zu veranlassen und der Genehmigungsbehörde darüber unverzüglich den Untersuchungsbericht, bei Kraftomnibussen das…

  • Begutachtung der Verkehrssicherheit nach § 5 FZV

    Haben Sie eine Mängelkarte von der Polizei erhalten? Haben Sie eine Aufforderung von der Straßenverkehrsbehörde erhalten, Ihr Fahrzeug auf Vorschriftsmäßigkeit untersuchen zu lassen? Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung dieser Mängel muss durch die Person/Institution bestätigt werden,…

  • Gasanlagenprüfungen (GSP und GWP) nach § 41a StVZO

    Für gasbetriebene Kraftfahrzeuge ist in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Gasanlage vorgeschrieben. Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP die wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Diese Untersuchung beinhaltet: Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage, Überprüfung des Zustands der Gasanlage, Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten,…

  • Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO

    Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem…

  • Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO

    Seit März 2007 ist für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer die bisher übliche Vorfahrt bei der Technischen Prüfstelle nicht mehr nötig. Auch wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen. Mit diesem Gutachten können Sie dann bei der Zulassungsstelle ein H-Kennzeichen erhalten. Wichtig ist die…

  • Änderungsabnahmen nach §19 Abs. 3 StVZO

    In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben. Abnahmepflichtig sind u. A. Veränderungen am Kfz, die zur Gefährdung führen können, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändern oder aber die Fahrzeugart verändern. Das trifft zum Beispiel…

  • Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO

    In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw zum Beispiel müssen im Normalfall alle 2 Jahre zur HU. Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Die…